Zahnmangel ist ein bedeutendes Problem für die Mundgesundheit, da er die Kaufunktion und das ästhetische Erscheinungsbild beeinträchtigt. Implantatbehandlungen, die dieses Problem dauerhaft beseitigen, werden insbesondere bei Personen mit chronischen Erkrankungen nach gründlichen Untersuchungen durchgeführt. Wenn die Person, die ein Zahnimplantat erhalten möchte, ein Herzpatient ist, wird der Prozess mit noch größerer Sorgfalt durchgeführt. Doch können Herzpatienten Zahnimplantate bekommen? In welchen Fällen ist dies nicht möglich? Hier finden Sie alle Details zum Thema…
Können Herzpatienten Zahnimplantate bekommen?
Die Antwort auf die Frage, ob Herzpatienten Zahnimplantate bekommen können, hängt von der Art der Herzerkrankung, den durchgeführten Operationen und dem aktuellen Stand der Behandlung ab.

Da es sich bei der Implantatbehandlung um ein chirurgisches Verfahren handelt, bei dem Titan-Schrauben direkt in den Kieferknochen eingesetzt werden, ist bei Herzpatienten eine spezielle Beurteilung erforderlich. Nicht jede Herzerkrankung birgt das gleiche Risiko – daher ist eine pauschale Antwort auf diese Frage nicht möglich.
Bei der Beantwortung der Frage, ob Herzpatienten Zahnimplantate erhalten können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Herzoperationen: Patienten, die einen Herzklappenersatz, Bypass oder Stent-Operationen hinter sich haben, gelten als direkt risikobehaftet für eine Implantatbehandlung. Alternative zahnmedizinische Behandlungen sollten in Betracht gezogen werden.
- Blutverdünner: Wenn die Herzerkrankung eine kontinuierliche Einnahme von Blutverdünnern erfordert, kann dies bei chirurgischen Eingriffen wie Implantaten zu Blutungsrisiken führen. Ohne spezielle Anpassung der Medikation wird kein Implantat empfohlen.
- Infektionsrisiko: Bei Patienten mit Herzklappenerkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko für eine Endokarditis (Herzinnenhautentzündung), daher wird in solchen Fällen von Implantaten abgeraten.
- Kardiologische Freigabe: Vor Beginn der Behandlung ist in jedem Fall die Zustimmung eines Kardiologen erforderlich.
Bevor die Frage, ob Herzpatienten Zahnimplantate erhalten können, beantwortet wird, müssen die oben genannten Punkte analysiert werden. Bei bestimmten Herzerkrankungen kann mit ärztlicher Kontrolle und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen eine Implantatbehandlung durchgeführt werden.
Beispielsweise ist bei gut eingestelltem Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen nach medikamentöser Anpassung ein Implantat möglich. Voraussetzung ist immer eine kardiologische Freigabe und eine gemeinsame Risikoabschätzung mit dem Zahnarzt.
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Bei welchen Herzerkrankungen ist ein Implantat nicht geeignet?
In einigen Fällen ist eine Implantatbehandlung aufgrund des hohen Risikos nicht möglich. Vor allem bei fortgeschrittenen Herzerkrankungen können Komplikationen während der Operation zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Doch bei welchen Herzkrankheiten ist ein Implantat nicht zu empfehlen? Hier ist die Antwort:
- Patienten mit durchgeführter Bypass-Operation,
- Personen mit Herzklappenerkrankung,
- Patienten mit eingesetztem Stent,
- Schwere Herzrhythmusstörungen (z. B. Vorhofflimmern),
- Patienten mit diagnostizierter Herzinsuffizienz,
- Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten haben und nicht vollständig therapiert wurden,
- Patienten mit einer Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut) in der Vorgeschichte.
In diesen Fällen sollte vor einer Implantatbehandlung immer eine ausführliche kardiologische Untersuchung erfolgen. Meist wird Patienten mit den genannten Vorerkrankungen von einer Implantation abgeraten. Stattdessen sollten alternative Behandlungsmethoden erwogen werden.
Risiken der Implantatbehandlung bei Herzpatienten
Wenn es um Zahnimplantate bei Herzpatienten geht, spielen mögliche Risiken eine zentrale Rolle. Auch wenn Implantate unter lokaler Betäubung durchgeführt werden, handelt es sich um einen invasiven Eingriff mit potenziellem Infektions- und Blutungsrisiko, der den Körper unter Stress setzen kann.
Das häufigste Risiko besteht in übermäßiger Blutung – besonders bei Patienten, die Blutverdünner einnehmen. Diese Medikamente können während oder nach dem Eingriff zu schwer kontrollierbaren Blutungen führen.
Ein weiteres Risiko ist die Infektion bzw. die Entwicklung einer Endokarditis. Bakterien, die während des Eingriffs in den Blutkreislauf gelangen, können bei geschwächten Herzklappen Entzündungen verursachen. Besonders bei Patienten mit Herzklappenoperationen oder Endokarditis in der Vorgeschichte stellt dies ein lebensbedrohliches Risiko dar.
Kardiologische Freigabe ist Pflicht
Die Entscheidung, ob ein Herzpatient ein Implantat erhalten darf, wird nicht vom Zahnarzt allein getroffen – hierfür ist zwingend eine Beurteilung durch den Kardiologen erforderlich. Der Kardiologe führt alle notwendigen Untersuchungen durch und gibt je nach Befund eine schriftliche Zustimmung zur Implantatbehandlung.
Folgende Faktoren werden vom Kardiologen berücksichtigt:
- Krankengeschichte des Patienten,
- Verlauf und Genesung früherer Herzoperationen,
- Vorhandene chronische Erkrankungen wie Rhythmusstörungen oder Bluthochdruck,
- Medikation mit Blutverdünnern,
- Infektionsrisiken und Endokarditis-Vorgeschichte,
- Einfluss körperlicher Belastung auf das Herz.
Die Freigabe des Kardiologen ist essentiell für einen sicheren Behandlungsverlauf. Der Facharzt prüft alle Risikofaktoren und entscheidet, ob ein chirurgischer Eingriff möglich ist.
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Wie kann das Risiko einer Endokarditis reduziert werden?
Bei der Frage, ob Herzpatienten Implantate bekommen dürfen, stehen Endokarditis und Infektionen im Vordergrund. Die Endokarditis ist eine bakterielle Infektion der Herzinnenhaut, die durch in den Blutkreislauf gelangte Bakterien während des Eingriffs ausgelöst werden kann und lebensbedrohlich ist.
Vor der Implantation sollte bei Herzpatienten immer eine Antibiotikaprophylaxe erfolgen. Eine gute Mundhygiene ist in diesem Zusammenhang lebenswichtig. Darüber hinaus müssen während des Eingriffs alle Hygienestandards strikt eingehalten werden.
Wie sollten sich Herzpatienten auf eine Implantatbehandlung vorbereiten?
Auch wenn bestimmte Risiken bestehen, kann eine Implantatbehandlung bei einigen Herzerkrankungen nach gezielten Vorbereitungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine gründliche Untersuchung, kardiologische Freigabe und individuelle Risikoanalyse.
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Anpassung der Blutverdünner gemäß dem Behandlungsplan,
- Einhaltung der Antibiotikatherapie,
- Verbesserung der Mundhygiene,
- Wahrnehmung aller Kontrolltermine vor und nach dem Eingriff.
Diese Maßnahmen senken das Komplikationsrisiko während und nach der Behandlung erheblich. Die Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Kardiologe ist dabei entscheidend.
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Worauf sollten Herzpatienten bei der Implantatbehandlung achten?
Bei der Implantatbehandlung ist es für Herzpatienten besonders wichtig, alle eingenommenen Medikamente und Gesundheitsinformationen dem Zahnarzt mitzuteilen, um Komplikationen wie Infektionen und Blutungen zu vermeiden.
Außerdem sollte die Mundhygiene auf höchstem Niveau gehalten werden – dies beeinflusst den Behandlungserfolg direkt. Auch die Nachkontrollen dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Die Einhaltung ärztlicher Empfehlungen ist sowohl für die Zahn- als auch die Herzgesundheit unerlässlich.
Fazit: Die Antwort auf die Frage, ob Herzpatienten Zahnimplantate erhalten können, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab und wird gemeinsam mit dem Zahnarzt und dem Kardiologen getroffen.



